Road to Champ
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Auftragsverarbeitungsvertrag

Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Stand: 5. August 2026.

Präambel

Parteien, Zustandekommen, Anwendungsbereich

Dieser Vertrag gilt zwischen dem Betreiber eines Gyms, der die Plattform Road to Champ nutzt (nachfolgend „Verantwortlicher"), und dem Anbieter der Plattform, Frederik Stoll, Tiefenbachstraße 9, 72555 Metzingen (nachfolgend „Auftragsverarbeiter").

Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Kontos auf der Plattform zustande und ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich; die elektronische Form ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO zulässig.

Der Vertrag gilt ausschließlich für die in Anlage 1 genannten Verarbeitungen. Für alle übrigen Verarbeitungen ist der Anbieter eigener Verantwortlicher; die entsprechende Abgrenzung findet sich am Ende der Anlage 1.

§1 Gegenstand und Dauer

Verknüpfung mit dem Nutzungsvertrag

Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Plattform. Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags über die Plattform; dieser Vertrag endet mit dem Nutzungsvertrag.

§2 Art, Umfang und Zweck

Verweis auf Anlage 1

Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen, die Datenarten sowie der Ort der Verarbeitung ergeben sich abschließend aus Anlage 1.

§3 Weisungen

Dokumentierte Weisung, Form, Hinweispflicht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen erfolgen in erster Linie durch die Nutzung der Funktionen der Anwendung (beispielsweise Aktivieren oder Deaktivieren des E-Mail-Verteilers, Anlegen, Ändern und Löschen von Einträgen) und darüber hinaus in Textform an die im Impressum genannte Adresse.

Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit. Er ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung auszusetzen.

§4 Vertraulichkeit

Verpflichtung der befugten Personen

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung der Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und über die einschlägigen datenschutzrechtlichen Pflichten unterrichtet wurden. Die Verpflichtung gilt über das Ende der jeweiligen Tätigkeit hinaus.

§5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Verweis auf Anlage 2, Anpassungsvorbehalt

Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Er ist berechtigt, diese Maßnahmen im Zuge der technischen Weiterentwicklung anzupassen, sofern das Schutzniveau dabei gleich bleibt oder erhöht wird.

§6 Unterauftragsverarbeiter

Allgemeine Genehmigung, Ankündigung, Widerspruch

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter.

Beabsichtigte Änderungen — Hinzuziehung eines neuen oder Austausch eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters — kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher über die Seite Unterauftragsverarbeiter und per E-Mail an.

Der Verantwortliche kann einer Änderung binnen 14 Tagen nach Ankündigung aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Kommt es zu keiner Einigung, steht dem Verantwortlichen ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich des Nutzungsvertrags zu.

§7 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Art. 15 bis 20 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, insbesondere durch die Funktionen der Anwendung.

Anfragen betroffener Personen, die unmittelbar an den Auftragsverarbeiter gerichtet werden, leitet dieser unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.

§8 Unterstützung bei Art. 32 bis 36

Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.

Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO: Beschreibung der Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Abmilderung.

§9 Nachweise und Kontrollen

Selbstauskunft vorrangig, Vor-Ort-Kontrolle als Ausnahme

Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieses Vertrags vorrangig durch Selbstauskunft, geeignete Nachweise und Zertifikate — auch solche seiner Unterauftragsverarbeiter — nach.

Eine Kontrolle vor Ort ist nur bei begründetem Anlass zulässig, höchstens einmal jährlich, nach Ankündigung mit einer Frist von 30 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs.

§10 Löschung nach Vertragsende

Löschfrist und Export

Nach Ende des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche in Anlage 1 genannten Daten binnen 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Auf Wunsch des Verantwortlichen gibt der Auftragsverarbeiter die Abonnentenliste vor der Löschung als Export heraus.

§11 Haftung

Art. 82 DSGVO

Für die Haftung der Parteien gilt Art. 82 DSGVO.

§12 Schlussbestimmungen

Vorrang, Form

In Datenschutzfragen gehen die Regelungen dieses Vertrags den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags genügt die Textform.

Anlage 1 — Gegenstand der Verarbeitung

Betroffene Personen, Datenarten, Zweck, Ort

Kategorien betroffener Personen

  • Personen, die sich in den E-Mail-Verteiler des Gyms eingetragen haben
  • Trainerinnen und Trainer, deren Namen das Gym in Trainingseinheiten einträgt

Datenarten

  • E-Mail-Adresse
  • Bestätigungs- und Abmelde-Token
  • Zeitpunkt der Anmeldung, des Versands der Bestätigungsmail und der Bestätigung
  • Personenbezogene Angaben, die das Gym in den Feldern „Trainer“, „Level“ oder „Beschreibung“ einer Trainingseinheit einträgt

Zweck

Betrieb des gym-eigenen E-Mail-Verteilers und Darstellung des öffentlichen Trainingsplans.

Art der Verarbeitung

Erheben, Speichern, Anzeigen, Übermitteln (Bestätigungs- und Abmeldemails), Löschen.

Ort der Verarbeitung

Serverstandort Schweiz (Zürich). Kein EU/EWR-Staat, für die Schweiz besteht jedoch ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO. Vertragspartner des Anbieters ist die US-Gesellschaft Lovable Labs Incorporated (siehe Anlage 3).

Nicht Gegenstand dieses Vertrags

Für die folgenden Verarbeitungen ist der Anbieter eigener Verantwortlicher; sie unterliegen nicht diesem Vertrag:

  • das Konto des Gym-Betreibers selbst und die Vertragsabwicklung
  • Konten von Mitgliedern, deren gemerkte Trainingseinheiten, eigene Termine, Benachrichtigungseinstellungen und persönliche Pläne; das Gym hat auf diese Daten keinen Zugriff
  • Protokoll-, Fehler- und Sicherheitsdaten des Betriebs
  • Zahlungsdaten; hier ist Paddle als Verkäufer im Rechtssinn eigener Verantwortlicher und kein Unterauftragsverarbeiter des Anbieters

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

Vertraulichkeit und Zugriffskontrolle

Zeilenbasierte Zugriffsregeln auf allen Tabellen, keine anonyme Regel auf irgendeiner Tabelle. Zugriff des Gyms ausschließlich auf eigene Daten über eine gesicherte Datenbankfunktion, deren Ausführungsrecht für anonyme und angemeldete Rollen entzogen ist. Öffentliche Lesezugriffe laufen ausschließlich über eine serverseitige Schicht mit fester Spalten-Freigabeliste. Der privilegierte Datenbank-Schlüssel wird ausschließlich serverseitig geladen und gelangt nie in das an den Browser ausgelieferte Bündel. Trennung der Rollen Betreiber und Mitglied auf Datenbankebene; die Rolle wird einmalig vergeben und ist danach unveränderlich.

Integrität

Eingabevalidierung mit gemeinsamen Schemata auf Client und Server. Datenbankseitige Ratenbegrenzung öffentlicher Endpunkte. Vollständig getrennte Test- und Produktivumgebung. Protokollierter Prüfpfad für jeden Zugriff über die Agenten-Schnittstelle.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verwaltetes Postgres mit Sicherungen beim Unterauftragsverarbeiter. Protokollierte Wiederherstellungsprüfungen. E-Mail-Versand über eine Warteschlange mit Wiederholungen und Fehler-Warteschlange, nie im Anfragepfad. Serverseitige Fehlerprotokollierung.

Verschlüsselung

Transportverschlüsselung durchgehend über TLS. Verschlüsselung ruhender Daten durch den Unterauftragsverarbeiter.

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Automatisierte Suche nach versehentlich eingecheckten Geheimnissen und statische Sicherheitsanalyse bei jedem Build, mit aufbereiteten Berichten.

Datenminimierung und Löschung

Automatisierte Löschläufe für Protokolldaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, mit Nachweisprotokoll. Löschweitergabe: Löscht ein Betreiber sein Konto, werden Gym, Plan und Abonnentenliste mitgelöscht. Ein-Klick-Abmeldung aus jeder E-Mail sowie dauerhafte Sperrliste für abgemeldete, unzustellbare und beschwerdebehaftete Adressen.

Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter

Genehmigte Unterauftragsverarbeiter, Stand: 5. August 2026

Lovable Labs Incorporated, 1111b South Governors Avenue, Dover, DE 19904, USA

Leistung
Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Speicher und E-Mail-Versand
Ort der Verarbeitung
Serverstandort Zürich, Schweiz — Vertragspartner ist die vorgenannte US-Gesellschaft
Grundlage
Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO. Maßgeblich ist der Auftragsverarbeitungsvertrag von Lovable unter lovable.dev/data-processing-agreement.
Eigene Unterauftragnehmer
Lovable setzt seinerseits weitere Unterauftragnehmer ein, unter anderem Supabase für Datenbank, Authentifizierung und Speicher. Die vollständige Liste führt Lovable unter lovable.dev/subprocessors.
Nachweise (Angabe des Unterauftragsverarbeiters)
Lovable gibt an, nach SOC 2 Type II und ISO 27001 zertifiziert zu sein. Dies ist eine Angabe des Anbieters und keine Zertifizierung des Anbieters dieser App.

[E-Mail-Postfachanbieter]

Leistung
E-Mail-Postfach für die Geschäftskorrespondenz
Ort der Verarbeitung
[offen]
Grundlage
Noch nicht beauftragt.

Paddle.com Market Limited ist kein Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Paddle tritt als Merchant of Record — also als Verkäufer im Rechtssinn — auf und ist für die Zahlungsdaten eigener Verantwortlicher. Die Zahlungsabwicklung unterliegt deshalb nicht diesem Vertrag.

Die laufend gepflegte Fassung dieser Liste findest du unter Unterauftragsverarbeiter.